Verkehrspsychologische Beratung zum Punkteabbau (§ 4 Abs. 9 StVG in Verbindung mit § 71 FeV)
Die Verkehrspsychologische Beratung kann zum Punkteabbau durchgeführt werden bei 14-17 Punkten.
Eine Voraussetzung ist allerdings, dass Sie vorher bereits ein Aufbauseminar (freiwillig oder auf Anordnung) absolviert haben.
Das Ziel der Verkehrspsychologischen Beratung besteht darin, die persönlichen Einstellungen zum Straßenverkehr sowie
eigenes Verhalten realistisch wahrzunehmen, zu überprüfen und zu verändern, um künftge Verkehrsauffällgkeiten zu vermeiden. |